Laden Sie hier die aktuelle Broschüre herunter.
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. • Fachverband Dach- Wand- und Abdichtungstechnik
Fritz-Reuter-Straße 1 • 50968 Köln • Postfach 511067 • 50946 Köln
Tel.: 0221 398038-0 • Fax: 0221 398038-99
E-Mail: zvdh@dachdecker.de
Für den Werterhalt Ihres Hauses und Ihr Wohlbefinden muss der gesamte Aufbau zuverlässig und einwandfrei funktionieren. Bei anderen wertigen Dingen wie dem Auto, aber auch bei der eigenen Gesundheit, sind regelmäßige Checks und Vorsorgen selbstverständlich.
Beim Steildach kann es durch Sturm, Hagel, Starkregen, Frost und Schnee, Erschütterungen und Bewegungen des Baukörpers zu Beschädigungen oder Lockerungen der Dachziegel, Dachsteine, Schiefer, Dach- oder Wellplatten kommen.
Temperaturwechsel (Frost-Tau-Wechsel im Winter, Kälteschock in anderen Jahreszeiten) greifen die Oberfläche, aber auch das Material in der Substanz an. Dies gilt umso mehr, wenn beispielsweise Solaranlagen auf dem Dach installiert sind, die ihre volle Wirtschaftlichkeit nur bei optimaler Pflege entfalten können. Mit den Jahren können Rissbildungen und Absprengungen entstehen.
Verstopfungen in Dachrinnen und Fallrohren durch Laub führen zu Wasserrückstau. Anschlüsse an Dachdurchdringungen, Einbauteilen und angrenzenden Baukörpern sowie Abschlüsse an Dachrändern werden in ihrer Dichtheit ebenso beeinträchtigt wie die Abdichtung in der Fläche oder über Bewegungsfugen.
Regenwasser dringt in die Bausubstanz ein und zerstört deren Struktur. Im Winter gefriert das Wasser, dehnt sich aus und verursacht Rissbildungen und Lockerungen.
Als Hausbesitzer sollten Sie auch ein Augenmerk auf die Bedingungen Ihrer Versicherungen haben. Denn sowohl bei der Gebäudehaftpflicht- als auch bei der Wohngebäudeversicherung gegen Sturm, Hagel, Brand etc. müssen Hauseigentümer ihr Dach regelmäßig warten lassen. Die Rechtsprechung hat in vielen Urteilen bestätigt, dass der Versicherungsschutz ganz oder teilweise erlöschen kann.
In Extremfällen, zum Beispiel wenn Personen durch herabfallende Dachteile verletzt oder gar getötet werden, kann diese Rechtslage den wirtschaftlichen Ruin des Hausbesitzers bedeuten.